Vatikan, der grüne Pass ist für Mitarbeiter und Besucher obligatorisch

in Vatikanstadt Green Pass-Anforderung für Mitarbeiter und Besucher.

Im Einzelnen: „Angesichts des Fortbestehens und der Verschlechterung der aktuellen Gesundheitsnotstandssituation und der Notwendigkeit, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um ihr entgegenzuwirken und die sichere Durchführung von Aktivitäten zu gewährleisten“, ein Dekret des Außenministers Cardinal Pietro parolin, begründet im Vatikan die Verpflichtung eines Grünen Passes für das gesamte Personal (Vorgesetzte, Beamte und Hilfskräfte) der Dikasterien, Körperschaften und Ämter der Römischen Kurie und der mit dem Amtssitz verbundenen Institutionen und erstreckt sich auf externe Mitarbeiter und diejenigen, die in irgendeiner Kapazitäten bei den gleichen Organen, den Mitarbeitern externer Unternehmen und allen Besuchern und Nutzern.

Die sofort in Kraft tretende Allgemeinverfügung sieht vor, dass „Mitarbeiter ohne gültigen grünen Pass ausschließlich der Nachweis des Impfstatus gegen SARS CoV-2 oder die Genesung vom SARSCoV-2-Virus, hat er keinen Zugang zum Arbeitsplatz und muss als ungerechtfertigt abwesend angesehen werden, mit der daraus folgenden Zahlungseinstellung für die Dauer der Abwesenheit , unbeschadet der Sozialversicherungs- und Sozialhilfeabzüge sowie des Zuschusses für die Familieneinheit. Die ungerechtfertigte Verlängerung der Abwesenheit vom Arbeitsplatz hat die in der Allgemeinen Ordnung der Römischen Kurie vorgesehenen Konsequenzen.

„Personen, die ab dem 31. Januar 2022 im Kontakt mit der Öffentlichkeit tätig sind, werden nur noch die Nachweise über die Impferfüllung der Auffrischimpfung nach dem Primärzyklus ausgestellt“, fuhr er fort.

„Unbeschadet der dem Gendarmeriekorps anvertrauten Kontrollen – die das neue Dekret weiterhin vorsieht – ist jede Körperschaft verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen, die Arbeitsverfahren für die Organisation dieser Kontrollen festzulegen und die für die Bewertung und Anfechtung von Verstößen zuständigen Personen zu bestimmen von Verpflichtungen".

Was die Departemente anbelangt, "liegen die diesbezüglichen Zuständigkeiten bei den Staatssekretären". Darüber hinaus „wird die Prüfung der Elemente für eine etwaige Befreiung von Verpflichtungen (...) Stellungnahme der Direktion für Gesundheit und Hygiene".

Endlich „sind sicher gemacht“ weitere Einschränkungen dass die zuständigen Gesundheitsbehörden des Vatikan es für erforderlich halten, Menschen aus Ländern mit hohem Ansteckungsrisiko zu entsorgen.