Wie die Kirche Ihnen die Vergebung der Sünden gewährt

Ablässe

Für jede begangene Sünde, ob verderblich oder sterblich, befindet sich der Sünder vor Gott schuldig und bleibt verpflichtet, die göttliche Gerechtigkeit mit einer zeitlichen Bestrafung zu befriedigen, die in diesem oder einem anderen Leben abgezinst werden muss. Dies gilt auch für diejenigen, die nach Begehung einer Sünde Buße getan und die Schuld mit dem Sakrament der Beichte erlassen haben.

Der Herr hat jedoch in seiner unendlichen Barmherzigkeit dafür gesorgt, dass sich die Gläubigen ganz oder teilweise von diesen zeitlichen Strafen befreien können, sowohl mit den befriedigenden Werken, die sie vollbringen, als auch mit den heiligsten Ablässen. Die Ablässe, deren Verwalter die Kirche ist, sind Teil des unendlichen Schatzes der befriedigenden Verdienste Jesu Christi, der Allerheiligsten Maria und der Heiligen. Sie werden nicht nur denen gewährt, die noch am Leben sind, sondern auch denen, die an der Anwendung der heiligsten Ablässe gestorben sind, die den Seelen des Fegefeuers als Wahlrecht zuteil wurden, dh indem sie zum Herrn beteten, dass er die guten Werke der Lebenden zum Verkauf begrüßen werde. von den Strafen, die die Seelen der Abführmittel büßen müssen.

HINWEIS ZU ABGABEN

Nach der katholischen Lehre ist Nachsicht die Vergebung der zeitlichen Strafe für Sünden vor Gott. Für Todsünden kann Nachsicht nur erreicht werden, wenn sie durch Absolution gestanden und erlassen wurden.

Die Kirche kann Ablass gewähren, weil der Herr ihr die Macht gegeben hat, auf die unendlichen Verdienste Jesu Christi, der Jungfrau und der Heiligen zurückzugreifen. Die Ablassdisziplin wurde mit der apostolischen Verfassung "Indulgentiarum doctrina" und der 1967 veröffentlichten Neuauflage des "Enchiridion Indulgentiarum" neu organisiert.

Der Genuss kann teilweise oder im Plenum erfolgen, je nachdem, ob er teilweise oder vollständig von der Strafe für Sünden befreit ist. Alle Ablässe, sowohl teilweise als auch im Plenum, können als Wahlrecht auf Verstorbene angewendet werden, nicht jedoch auf andere lebende Personen. Plenargenuss kann nur einmal am Tag gekauft werden; Teilgenuss kann auch mehrmals täglich erworben werden.

Arten von Ablässen

Es gibt zwei Arten von Genuss: Plenargenuss und teilweiser Genuss.

Das Plenum überträgt alle zeitlichen Strafen aufgrund unserer Sünden, die bereits durch Beichte und Absolution erlassen wurden. Wenn man stirbt, nachdem man sich im Plenum verwöhnt hat, betritt man sofort das Paradies, ohne das Fegefeuer zu berühren. Das Gleiche gilt für die Heiligen Seelen des Fegefeuers, wenn in ihrem Wahlrecht eine für sie geltende Nachsicht im Plenum erlangt wird, die die göttliche Gerechtigkeit akzeptieren wird.