Hingabe des Tages: die Ablässe des Kruzifixes

In articulo mortis (zum Zeitpunkt des Todes)
Für die vom Tod bedrohten Gläubigen, die nicht von einem Priester unterstützt werden können, der die Sakramente verwaltet und ihm den apostolischen Segen mit der beigefügten Nachsicht im Plenum gibt, gewährt die heilige Mutterkirche auch die Nachsicht im Plenum zum Zeitpunkt des Todes, sofern dies der Fall ist ordnungsgemäß entsorgt und hat gewöhnlich einige Gebete während des Lebens rezitiert. Für den Kauf dieses Genusses wird die Verwendung des Kruzifixes oder des Kreuzes empfohlen.
Die Bedingung "vorausgesetzt, er hat während seines Lebens gewöhnlich einige Gebete rezitiert" gleicht in diesem Fall die drei üblichen Bedingungen aus, die für den Kauf des Plenums erforderlich sind.
Diese Nachsicht im Plenum zum Zeitpunkt des Todes kann von den Gläubigen erlangt werden, die am selben Tag bereits eine weitere Nachsicht im Plenum erworben haben.

Obiectorum pietatis usus (Verwendung von Gegenständen der Frömmigkeit)
Die Gläubigen, die einen Gegenstand der Frömmigkeit (Kruzifix oder Kreuz, Krone, Skapulier, Medaille), der von einem Priester gesegnet wurde, fromm benutzen, können sich teilweise verwöhnen lassen.
Wenn dieses religiöse Objekt dann vom Papst oder von einem Bischof gesegnet wird, können die Gläubigen, die es fromm benutzen, auch die Nachsicht im Plenum am Fest der heiligen Apostel Petrus und Paulus erlangen, wobei sie jedoch das Glaubensbekenntnis mit jeder legitimen Formel hinzufügen.