Ablässe für die Toten

Das Heilige Apostolische Gefängnis gab am 29. Juni 1968 das "Enchiridium Indulgentiarum" heraus, das bis heute gültig ist. Aus diesem "Dokument" berichten wir, was wir für die Gläubigen über die für unseren Verstorbenen geltenden Ablässe für nützlich halten.

I - Allgemeine Normen a) Nachsicht ist teilweise oder im Plenum, je nachdem, ob sie ganz oder teilweise von der zeitlichen Strafe für Sünden befreit. b) Sowohl Teil- als auch Plenarablässe können immer als Wahlrecht auf die Toten angewendet werden. c) Der Plenargenuss kann nur einmal am Tag erworben werden.

Il - Tägliche Ablässe im Plenum: a) Anbetung des Heiligen Sakraments für mindestens eine halbe Stunde. b) Das fromme Lesen der Heiligen Schrift für mindestens eine halbe Stunde. c) Die fromme Übung der Via Crucis. d) Die Rezitation des Rosenkranzes (auch eines Dritten) in der Kirche oder in der Familie. e) Den Gläubigen, die den Friedhof hingebungsvoll besuchen und beten, auch wenn sie nur geistig für die Toten beten, wird vom ersten November bis zum achten Tag desselben Monats ein Genuss gewährt, der nur für die Toten gilt.

III - Jährliche oder gelegentliche Ablässe im Plenum a) Den Gläubigen, die fromm und fromm, wenn auch nur über Funk, den Segen erhalten, den der Oberste Papst der Welt erteilt hat, wird ein Ablass im Plenum gewährt. b) Diejenigen, die mindestens drei Tage lang an den spirituellen Übungen teilnehmen, erhalten einen Plenargenuss. c) Den Gläubigen, die die Pfarrkirche am Fest des Titels oder am XNUMX. August fromm besuchen, wenn der Genuss der "Por-ziuncola" (des Perdon von Assisi) stattfindet, wird ein Plenum-Genuss gewährt. d) Den Gläubigen, die ihre Taufversprechen am „Osterabend und am Jahrestag ihrer Taufe“ erneuern, wird ein Plenum gewährt. e) Es gibt auch andere Ablässe im Plenum für bestimmte Umstände.

IV - Bedingungen für den Erwerb des Plenumgenusses a) Sakramentale Beichte (die auch in den Tagen vorher oder nachher erfolgen kann) b) Eucharistische Gemeinschaft (die auch in den Tagen vorher oder nachher erfolgen kann). c) Mit einem sakramentalen Geständnis können mehr Ablässe im Plenum erworben werden. d) Wenn der Genuss im Plenum einen Besuch in einer Kirche erfordert, müssen das „Vater unser“ und das „Glaubensbekenntnis“ darin rezitiert und für den Papst gebetet werden.

V - "Teilweise" Ablässe Die "teilweisen" Ablässe sind vielfältig und werden normalerweise mit der Rezitation eines bestimmten Gebets oder einer bestimmten Eifersucht kombiniert.