Praktiken mit Ablässen: kleine Andachten, um Gnaden zu erlangen

AUSZUG AUS DEM HANDBUCH FÜR KLEINE ABGABE FÜR DEN GEBRAUCH DES TREUEN

VATIKANISCHE VERLAGSBIBLIOTHEK

IN DEN FOLGENDEN RECHTSAKTEN:

Geistiges Gebet (Oratio mentalis)
Teilweise Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die sich dem geistigen Gebet widmen.

Mesiler Rückzug (Recollectio menstrua)
Teilweise Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die an den monatlichen Exerzitien teilnehmen.

Spirituelle Übungen (Exercitia spiritualia)
Die Gläubigen, die mindestens drei volle Tage lang an spirituellen Übungen teilnehmen, erhalten Plenargenuss.

Lesen der Heiligen Schrift (Sacrae Scripturae lectio)
Teilweise Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die die Heilige Schrift mit der Verehrung aufgrund des göttlichen Wortes und einer Art des spirituellen Lesens lesen. Wenn die Lesung mindestens eine halbe Stunde dauert, erfolgt der Genuss im Plenum.

Das Zeichen des Kreuzes (Signum crucis)
Teilweise Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die das Kreuzzeichen fromm machen und die Worte nach Sitte aussprechen: Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Päpstlicher Segen (Benedictio Papalis)
Plenum-Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die den Segen des Papstes "Urbi et Orbi", wenn auch nur per Funk, fromm empfangen.

Erneuerung der Taufgelübde (Votorum baptismalium renovatio)
Teilweise Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die die Taufgelübde mit einer beliebigen Formel erneuern; Der Genuss wird stattdessen im Plenum stattfinden, wenn die Erneuerung anlässlich der Osternacht oder am Jahrestag der Taufe erfolgt.

Anbetung des Allerheiligsten (Adoratio SS.mi Sacramenti)
Teilweise Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die das Allerheiligste Sakrament besuchen; Der Genuss wird stattdessen im Plenum stattfinden, wenn er mindestens eine halbe Stunde in Anbetung bleibt.

Anbetung des Kreuzes (Crucis adoratio)
Plenum-Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die an der feierlichen liturgischen Aktion des Karfreitags an der Anbetung des Kreuzes teilnehmen und es küssen.

Verwendung von Gegenständen der Frömmigkeit (Obiectorum pietatis usus)
Die Gläubigen, die einen Gegenstand der Frömmigkeit (Kruzifix oder Kreuz, Krone, Skapulier, Medaille), der von einem Priester gesegnet wurde, fromm benutzen, können sich teilweise verwöhnen lassen.
Wenn dieses religiöse Objekt dann vom Papst oder von einem Bischof gesegnet wird, können die Gläubigen, die es fromm benutzen, auch die Nachsicht im Plenum am Fest der heiligen Apostel Petrus und Paulus erlangen, wobei sie jedoch das Glaubensbekenntnis mit jeder legitimen Formel hinzufügen.

Akt der geistigen Gemeinschaft (Communionis spiritualis actus)
Der Akt der geistigen Gemeinschaft, der mit einer frommen Formel herausgegeben wird, wird durch teilweisen Genuss bereichert.

Der Heiligenkult (Sanctorum Cultus)
Teilweise Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die am Fest eines Heiligen zu seinen Ehren das relative Gebet des Messbuchs oder eines anderen von der legitimen Behörde genehmigten Gebets rezitieren.

Christliche Lehre (Doctrina christiana)
Teilweise Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die die Lehre der christlichen Lehre vermitteln oder empfangen. Wer im Geiste des Glaubens und der Nächstenliebe die Lehre der christlichen Lehre vermittelt, kann gemäß der allgemeinen Konzession Nr. 11 teilweise Nachsicht erlangen. Mit dieser neuen Konzession wird die teilweise Nachsicht des Lehrers bestätigt und auf den Schüler ausgedehnt.

Eucharistischer Kongress (Eucharisticus Conventus)
Die Gläubigen, die fromm an der feierlichen eucharistischen Veranstaltung teilnehmen, die normalerweise am Ende des eucharistischen Kongresses stattfindet, werden im Plenum verwöhnt.

Diözesansynode (Synodus dioecesana)
Sobald die Nachsicht im Plenum den Gläubigen gewährt wird, die während der Zeit der Diözesansynode fromm die für die Sitzungen bestimmte Kirche besuchen und dort ein Vaterunser und ein Glaubensbekenntnis rezitieren.

Unterstützung der heiligen Predigt (Praedicationis sacrae Participatio)
Teilweise Nachsicht gegenüber den Gläubigen, die mit frommer Aufmerksamkeit bei der Verkündigung des Wortes Gottes behilflich sind. Nachsicht im Plenum wird dann den Gläubigen gewährt, die, nachdem sie einige Predigten über die heiligen Missionen gehört haben, auch zum feierlichen Abschluss derselben beitragen.

Gebet, um Berufungen zu beschwören (Oratio ad sacerdotales vel religiosas vocationes impetrandas)

Teilweise Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die ein Gebet rezitieren, das zu diesem Zweck von der kirchlichen Autorität genehmigt wurde.

Erstkommunion (Erstkommunion)
Nachsicht im Plenum wird den Gläubigen gewährt, die sich zum ersten Mal der Heiligen Kommunion nähern oder an der frommen Zeremonie der Erstkommunion teilnehmen.

Erste Messe der neuen Priester (Prima Missa neosacerdotum)
Die Nachsicht im Plenum wird dem Priester gewährt, der die erste Messe mit einer gewissen Feierlichkeit feiert, und den Gläubigen, die fromm an derselben Messe teilnehmen.

Jubiläumsfeier der Priesterweihe (Sacerdotalis Ordinationis Celebres iubilares)
Der Priester wird im Plenum verwöhnt, der am 25., 50. und 60. Jahrestag seiner Priesterweihe vor Gott den Zweck erneuert, die Verpflichtungen seiner Berufung treu zu erfüllen. Wenn der Priester die Jubiläumsmesse mit einer gewissen Feierlichkeit feiert, erhalten die Gläubigen, die an der oben genannten Messe teilnehmen, den Plenum-Genuss.

der Tag 2. August, an dem der Genuss der "Porziuncola" stattfindet.
Beide Ablässe können entweder an dem oben angegebenen Tag oder an einem anderen Tag gekauft werden, der vom Ordinarius entsprechend der Nützlichkeit der Gläubigen festgelegt wird. Die Domkirche und möglicherweise die Mitkathedralenkirche, auch wenn sie nicht parochial sind, und auch die quasi-parochialen Kirchen genießen die gleichen Ablässe. Bei dem frommen Besuch müssen die Gläubigen gemäß Regel 16 der Apostolischen Verfassung ein Vaterunser und ein Glaubensbekenntnis rezitieren.

Besuch des Friedhofs (Coemeterii visitatio)
Den Gläubigen, die den Friedhof fromm besuchen und sogar nur geistig für die Toten beten, die nur für die Seelen des Fegefeuers gelten, wird Nachsicht gewährt. Dies ist das Plenum vom 1. bis 8. November an anderen Teiltagen.

Besuch der Pfarrkirche (Visitatio ecclesiae paroecialis)
Den Gläubigen, die fromm die Pfarrkirche besuchen, wird im Plenum Nachsicht gewährt:
- auf der Party des Besitzers;

Besuch einer Kirche am Tag der Weihe

Die Gläubigen, die am Tag ihrer Weihe fromm eine Kirche oder einen Altar besuchen und ein Vaterunser und ein Glaubensbekenntnis rezitieren, werden im Plenum verwöhnt.

Besuch einer Kirche zum Gedenken an alle verstorbenen Gläubigen

(Visitatio ecclesiae vel oratorii in Commemoratione omnium fidelium defunctorum)

Der Plenum-Genuss wird nur für die Seelen des Fegefeuers gewährt, für die Gläubigen, die an dem Tag, an dem das Gedenken an alle verstorbenen Gläubigen gefeiert wird, fromm eine Kirche oder ein öffentliches Oratorium besuchen oder für diejenigen, die es rechtmäßig benutzen, halböffentlich sind. Der vorgenannte Genuss kann an dem oben festgelegten Tag oder mit Zustimmung des Ordinarius am vorhergehenden oder folgenden Sonntag oder am Fest Allerheiligen erworben werden. Bei dem frommen Besuch müssen die Gläubigen gemäß Regel 16 der Apostolischen Verfassung ein Vaterunser und ein Glaubensbekenntnis rezitieren.

Besuch einer Kirche oder eines Oratoriums der Ordensleute am Fest des Heiligen Gründers

(Visitatio ecclesiae vel oratorii Religiosorum die festo Sancti Fundatoris)

Der Plenum-Genuss wird den Gläubigen gewährt, die am Fest ihres Heiligen Gründers fromm eine Kirche oder ein Oratorium der Ordensleute besuchen und ein Vaterunser und ein Glaubensbekenntnis rezitieren.

Pastoralbesuch (Visitatio pastoralis)

Teilweise Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die fromm eine Kirche oder ein öffentliches oder halböffentliches Oratorium besuchen, während der Pastoralbesuch stattfindet, und Plenargenuss wird einmal denjenigen gewährt, die während des Pastoralbesuchs eine präsidierte Veranstaltung besuchen vom Besucher.

Besuch der Stationalen Kirchen von Rom (Stationalium Ecclesiarum Urbis visitatio)
Teilweise Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die an den im Römischen Messbuch festgelegten Tagen des Jahres eine der Stationalen Kirchen Roms fromm besuchen; Der Genuss wird stattdessen im Plenum stattfinden, wenn er an den heiligen Funktionen teilnimmt, die dort morgens oder abends ausgeführt werden.

Besuch der patriarchalischen Basiliken von Rom

Besuch einer christlichen "Katakombe" ("catacumbae" visitatio)
Teilweise Nachsicht wird den Gläubigen gewährt, die eine christliche Katakombe fromm besuchen.

Zum Zeitpunkt des Todes (In articulo mortis)

Für die vom Tod bedrohten Gläubigen, die nicht von einem Priester unterstützt werden können, der die Sakramente verwaltet und ihm den apostolischen Segen mit der beigefügten Nachsicht im Plenum gibt, gewährt die Kirche der Heiligen Mutter auch die Nachsicht im Plenum zum Zeitpunkt des Todes, sofern dies der Fall ist ordnungsgemäß entsorgt und hat gewöhnlich einige Gebete während des Lebens rezitiert. Für den Kauf dieses Genusses wird die Verwendung des Kruzifixes oder des Kreuzes empfohlen. Die Bedingung "vorausgesetzt, dass er während seines Lebens gewöhnlich einige Gebete rezitierte" gleicht in diesem Fall die drei üblichen Bedingungen aus, die für den Kauf des Plenargenusses erforderlich sind. Diese Nachsicht im Plenum zum Zeitpunkt des Todes kann von den Gläubigen erlangt werden, die am selben Tag bereits eine weitere Nachsicht im Plenum erworben haben.