Brauche ich den Green Pass, um zu Messen oder Prozessionen zu gehen? Die Antwort des CEI

Ab morgen, Freitag, 6. August, wird gedreht die Verpflichtung des Green Pass um auf einige Aktivitäten zuzugreifen. In der Kirche ist die Mitnahme eines Impfnachweises für die Teilnahme an Messen und Prozessionen jedoch nicht erforderlich.

La Italienische Bischofskonferenz (CEI) hat tatsächlich einen Brief an die Bischöfe und Pfarreien mit einem „Informationsblatt“ zur Anpassung an die neuen Regeln geschickt, mit dem Ziel, „das Leben der Gemeinden in den kommenden Monaten zu informieren und zu orientieren“, basierend auf den neuesten Neuerungen, die die Regierung mit dem Gesetzesdekret vom 23. Juli eingeführt hat.

Im CEI-Formular heißt es, dass für die Teilnahme kein Green Pass erforderlich ist liturgische Feiern Die Einhaltung der bekannten Regeln bleibt jedoch weiterhin verpflichtend: Verwendung von Schutzmasken, Abstand zwischen den Kirchenbänken, Kommunion nur in der Hand, kein Friedensaustausch mit dem Händedruck, leere Weihwasserbecken.

Es gibt auch keine grünen Pässe für die Prozessionen Es besteht jedoch eine Maskenpflicht und die Einhaltung eines zwischenmenschlichen Abstands von zwei Metern für diejenigen, die singen, und 1,5 Metern für alle anderen Gläubigen. Die wichtigste Empfehlung ist, Versammlungen zu vermeiden.

Das CEI betonte außerdem, „dass der Grüne Pass für Personen, die in den Sommerzentren der Pfarrgemeinden (Sommeroratorien, Cre, Grest usw.) tätig sind, nicht erforderlich ist, auch wenn dort Mahlzeiten eingenommen werden“.

Der Grüne Pass muss jedoch von allen Personen vorgezeigt werden, die Pfarrkneipen betreten, um am Tisch in einem Raum zu konsumieren, die Aufführungen, Veranstaltungen oder Sportwettkämpfe besuchen, die Museen oder Ausstellungen für sakrale Kunst besuchen, die internen Strukturen des Oratoriums nutzen, die Kultur- oder Freizeitzentren innerhalb der Mauern eines Gebäudes besuchen.

Abschließend fügte die CEI hinzu, dass Personen unter 12 Jahren vom Grünen Pass ausgenommen seien.